Print:
Druck von Flyer bis hin zu Katalogen. Flyer, Folder, Plakate, Magazine, Prospekte, Briefpapier und Visitenkarten in zahlreichen Formaten, Papieren, Falzungen und Auflagen.
Verteilung:
Flugblätter, Prospekte, Kataloge und viel mehr. Mit keinem anderen Printmedium erreichen Sie viele Kunden mit einem geringen Werbebudget. Streuverluste können durch entsprechende Zusammenstellung minimiert werden.
Medienbetreuung:
Alles was Sie sich von einem Full-Service-Partner wünschen von Give-Aways bis hin zur Firmenkollektionen. Mit unserer Dienstleistungsprogramm haben Sie Full-Service Partner.
Aufgaben
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und ebenso für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir generell und ohne erneuten Widerspruch im Einzelfall nicht an, soweit nicht einseitige Regelungen in den Bedingungen des Auftraggebers einem Handelsbrauch oder der gesetzlichen Regelung entsprechen. In der vorbehaltlosen Auftragsdurchführung in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers liegt kein Anerkenntnis dieser Bedingungen. Soweit unsere Bedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns sind schriftlich zu treffen bzw. zu bestätigen. Rechte [außer Geldforderungen] und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftragsverhältnis dürfen nur mit unserer Zustimmung auf dritte übertragen werden.
Gültigkeiten
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Yellow mail im Geschäftsbereich Yellow mail allgemeine Dienste erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Mit der Erteilung des Auftrags in jeder Art erklärt der Vertragspartner, diese AGB zu kennen und damit einverstanden zu sein. Mangels gesonderter anders lautender, schriftlicher Vereinbarung gelten diese AGB auch für Folgeaufträge des Auftraggebers, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Allfällige Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und entfalten ihre Wirkung erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Yellow mail. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Yellow mail nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von Yellow widersprochen wird.
Offerten
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Verteilungserteilung wird erst mit unserer Auftragsbestätigung wirksam. Änderungen des Auftrages bedürfen unserer Zustimmung und berechtigen uns, zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich. Unsere Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der bei Auftragsdurchführung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie beziehen sich auf jeweils 1 Stück der zu verteilenden Objekte. Die Preise beruhen auf den vom Auftraggeber angegebenen Formaten und Gewichten der Verteilobjekte, der Art des Verteilauftrages und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Spätere Abweichungen von den bei der Kalkulation zugrunde gelegten Angaben berechtigen uns zu Preisaufschlägen bis zu 20 %.
Auftragserteilungen
Angebote von Yellow mail sind hinsichtlich ihres gesamten Inhalts freibleibend und unverbindlich, außer Yellow erklärt ausdrücklich und schriftlich, für einen bestimmten Zeitraum an ein Anbot gebunden zu sein. Das Zustandekommen eines Auftrags setzt die vorherige schriftliche Annahmebestätigung durch Yellow mail voraus. Yellow mail behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Von Yellow veröffentlichte allgemeine Aktionen und Sonderangebote, insbesondere in Form von Rabatten auf Yellow mail Preislisten, gelten für den Einzelfall erst nach schriftlicher Bestätigung durch Yellow Geschäftsleitung. Yellow mail behält sich vor, die Bestätigung solcher Sonderangebote von einem entsprechenden Nachweis des Kunden über die aktuellen Verrechnungspreise abhängig zu machen und/oder auf bestimmte Zustellprodukte, auf die erstmalige Beauftragung bzw. auf einen begrenzten Zeitraum einzuschränken.
Anlieferungen
Sendungen, welche über Briefkästen verteilt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Die Verteilobjekte sind in gleichmäßige Einheiten abzupacken. Verschiedene Teilobjekte sind eindeutig zu kennzeichnen. Die Verpackungseinheiten sind sowohl auf dem Lieferschein als auch auf der Verpackung anzugeben. Verpackung und Einheiten sind so zu wählen, dass wir Art und Menge der Verteilobjekte bei Anlieferung ohne weiteres überprüfen können. Größere Mengen sind auf Paletten anzuliefern. Umverpackungen werden von uns auf Kosten des Auftraggebers entsorgt. Werden Verteilobjekte nicht gebündelt angeliefert, sind wir berechtigt, die sich daraus ergebenden Handling kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Anlieferung der Verteilobjekte ist spätestens sieben Werktage vor dem Liefertermin anzuzeigen. Die Verteilobjekte sind mindestens drei Werktage vor der Verteilaktion bei uns anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers an die in der Auftragsbestätigung stehende Adresse, zu den üblichen Bürozeiten. Die Lagerung der Verteilobjekte erfolgt auf unsere Kosten. Wir verpflichten uns zu einer sorgsamen Lagerung und Behandlung. Auf Wunsch und zu Kosten des Auftraggebers werden die Verteilobjekte gegen Wasser, Feuer oder Diebstahl versichert.
Leistungen
Die Auftragsausführung durch Yellow mail richtet sich nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungsumfang. Die Zustellung erfolgt im gesamten geschlossenen Ortsgebiet. Von der Zustellung ausgenommen sind jedoch Einzelhäuser sowie Gehöfte, die außerhalb des geschlossenen Ortsgebiets liegen. Ferner führt Yellow mail keine Zustellungen in Wohnhausanlagen oder Gebäuden durch, die für Yellow mail aus welchen Gründen auch immer nicht zugänglich sind. Gleiches gilt für Haushalte, welche sich gegen die Zustellung unadressierter Werbemittel aussprechen [z.B. Anti-Werbe-Aufkleber]. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung werden Büros, Geschäfte und Ämter bei der Zustellung an Haushalte nicht berücksichtigt.
Leistungszeitraum
Yellow mail verpflichtet sich, die beauftragte Leistung innerhalb des bestätigten Ausführungszeitraums zu erbringen. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass der Auftraggeber die Zustellprodukte Fünf bis Sieben Werktage vor Beginn der Streuung bis spätestens 12.00 Uhr gebündelt oder paketiert an die vereinbarte Lieferadresse frei Haus anliefert. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind die Produkte an das Zentrallager von Yellow mail zu liefern. Im Falle der aus welchen Gründen auch immer verspätet oder unfrei erfolgten Anlieferung behält sich Yellow vor, die angelieferten Produkte nicht zu übernehmen und vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegen Yellow geltend machen. Übernimmt Yellow mail die Produkte, obwohl sie vom Auftraggeber verspätet oder unfrei angeliefert werden, so leistet Yellow keine Gewähr und haftet nicht für die Einhaltung des bestätigten Ausführungszeitraums. Ferner behält sich Yellow vor, dem Aufraggeber die durch die aus welchen Gründen auch immer nicht vereinbarungsgemäß erfolgte Anlieferung verursachten Kosten pauschal in Rechnung zu stellen. Yellow mail ist nicht verpflichtet, die angelieferten Produkte genau zu überprüfen Bei augenscheinlicher Beschädigung der Ware verständigt Yellow den Auftraggeber hiervon. Höhere Gewalt, Elementarereignisse, Arbeitskonflikte, Beschlagnahme, Transportschäden sowie sonstige bei Vertragsabschluss für Yellow und Partner unvorhersehbare und unabsehbare Ereignisse und Umstände, die die Auftragsausführung verhindern, entbinden Yellow mail und Partner von der Leistungsverpflichtung und berechtigen zum Rücktritt nach Punkt 11. dieser AGB. Ist der Hinderungsgrund – wie etwa bei außergewöhnlichen Straßen- oder Witterungsverhältnissen – bloß von vorübergehender Dauer, so behält sich Yellow mail eine angemessene Überschreitung des vereinbarten Ausführungszeitraums vor und versucht den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen.
Zusatzleistungen
Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt Yellow mail folgende Leistungen nach Abschluss jeweils gesonderter schriftlicher Vereinbarungen: Versicherung der Zustellprodukte gegen die vom Auftraggeber zu bestimmenden Risiken für den Zeitraum von der Übernahme durch Yellow bis zur Abgabe an den jeweiligen Haushalt. Aufgabe von Zustellprodukten zur Zustellung durch die Österreichische Post AG. In diesem Fall haftet Yellow dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post gegenüber Yellow mail.
Kündigungen
Wir sind zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Auftragsdurchführung unmöglich macht, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt [insbesondere die Verteilobjekte nicht rechtzeitig anliefert], die Form des Verteilobjektes wesentlich von den Auftragsdaten abweicht oder der Inhalt eines Verteilobjektes nicht mit dem Gesetz oder den guten Sitten vereinbar ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Beide Parteien sind berechtigt, den Nachweis eines tatsächlich abweichenden Schadens zu führen. Wird der Verteilbeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert, werden wir zunächst einen neuen Verteiltermin anbieten. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten werden in diesem Fall zusätzlich berechnet. Wird eine laufende Verteilaktion auf Veranlassung oder Infolge Vertragsverletzung des Auftraggebers abgebrochen, stellen wir die gesamte Auftragssumme in Rechnung. Weitergehende Schadensersatzforderungen behalten wir uns vor. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Abwicklungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung durch Briefkasteneinwurf. Je Briefkasten wird ein Exemplar eingeworfen. Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Ausländer- Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, Häuser auf Betriebs- und Werksgelände, Häuser mit Hunden und Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebiets liegen. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit dem Hausverwalter abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurf Verbote werden grundsätzlich beachtet. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Verteilobjekten gelten besondere Vereinbarungen. Vergebliche Zustellversuche bei nicht erreichbaren Haushalten werden wie erfolgte Zustellungen behandelt. Zur Durchführung unseres Auftrages können wir nach unserem Ermessen Subunternehmen einschalten. Unsere vertraglichen Pflichten bleiben hiervon unberührt. Wir sind berechtigt, durch Zuviel Lieferung bzw. erfolgloser Zustellversuche verbleibende Restmengen der Verteilobjekte als Makulatur zu behalten, sofern der Auftraggeber diese nicht binnen zwei Wochen nach der Auftragsbeendigung bei uns abholt. Wir sind berechtigt, mehrere Verteilaufträge gleichzeitig durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Streuungen
Die Streuungsdauer ist im normalen binnen drei bis fünf Werktagen bzw. im Sonderfällen binnen drei Werktagen ab dem in Auftrag gegebenen Termin fertig zu absolvieren. Wir gewährleisten Ihnen, die von uns zur Streuungsstückzahl eine zuverlässige Garantie. Kombination mit Subunternehmen sowie Post AG ergibt eine lückenlose und flächendeckende Streuung über das gesamte Gebiet. Sollte die Streuung aus Gründen höherer Gewalt oder sonst nicht von uns beeinflussbaren Umständen [Streik, behördliche Verfügungen, Unwetter etc.] beeinträchtigt werden oder unterbleiben, ist ein Schadenersatz überhaupt ausgeschlossen. Jede Haftung für eventuelle Schäden die durch verminderte Stückzahl, nicht termingerechte Streuung oder durch Abweichung vom Auftrag durch unser Verschulden entstehen, können wir nur bis zur Höhe des Fakturenbetrages übernehmen. Reklamationen können nur binnen 48 Stunden nach der Verstreuung vollinhaltlich überprüft und daher mittels eingeschriebenen Briefes/fax/Mail anerkannt werden. Alle Mitarbeiter sind streng verpflichtet, jeden im Gebiet liegenden Haushalt und jedes Geschäft zu bestücken.
Beauftragungen Dritter
Yellow mail behält es sich vor, Zustellprodukte ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber in Teilen oder zur Gänze durch Beauftragung Dritter, insbesondere der Post, zuzustellen. Im Falle der Beauftragung der Post haftet Yellow dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post gegenüber Yellow mail.
Storno
Die aufgrund von Storno während der Verteilung, Minderlieferung an Material, Betriebsstörung oder höher Gewalt der nur teilweise durchführten Aufträge werden anteilig laut Preisliste verrechnet. Sollte dennoch ein Mangel unterlaufen, dass mehr 10% der Haushalte in einem Streuungsgebiet nachweislich nicht erhalten wurden, so beschränken sich die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers auf den Ersatz des von uns verrechneten Preise von 3%, im Falle einer von uns zu vertretenden Beschädigung eines erheblichen Teiles der Ware auf Erstattung von deren Herstellungskosten. Stornos von Aufträgen ohne Stornogebühr sind bis zu fünf Tagen vor Dienstleistungsbeginn möglich.
Reklamationen
Beschwerden eines Teiles unserer Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Vertragsdurchführung. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, an die nicht Verteilt wurde und die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Reklamationen sind nur dann begründet, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilgebiete nur teilweise oder gar nicht beschickt worden sind. Hochgerechnete Ergebnisse, auch von telefonisch durchgeführten Befragungen, werden von uns nicht anerkannt. Beschwerden müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie den Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation geben. Sie müssen innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Verteilaktion bei uns vorliegen. Später eingehende oder ungenaue Meldungen werden nicht bearbeitet und führen nicht zu Mangelansprüchen des Auftraggebers. Im Übrigen werden Reklamationen von uns schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen. Ergibt sich aus den von uns oder dem Auftraggeber angefertigten Kontrollberichten eine nicht dem Vertrag entsprechende Verteilquote, sind wir berechtigt, eine Nachverteilung vorzunehmen, soweit ein Interesse des Auftraggebers hieran nicht durch Fristablauf entfallen ist. Mehrere Verteilbezirke werden jeweils gesondert berücksichtigt. Ist eine Reklamation unbegründet oder führt eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung nicht zu einer Vertragswidrigen Verteilquote, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten der Überprüfung in Rechnung zu stellen.
Gewährleistungen
Wir haften auf Schadenersatz gegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit wir Fahrlässig eine Vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt für unsere Haftung auf Grund Handelns von Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsre Haftung aus einer Garantie oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt. Die Gefahr für die Verteilobjekte trägt der Auftraggeber. Wir haften insbesondere nicht für Schäden oder Verluste durch Feuer, Wasser, Bruch, sonstige höhere Gewalt oder Einwirkung von Dritten, insbesondere Diebstahl. Wir übernehmen keine Haftung für einen durch die Verteilmaßnahmen erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg. Wir haften nicht dafür, dass die uns angelieferten Objekte in Art, Inhalt und Menge dem Auftrag entsprechen. Für Art und Inhalt der Verteilobjekte, insbesondere Texte oder Substanz von Warenproben, haftet alleine der Auftraggeber. Witterungsbedingte Beschädigungen während der Verteilung und Beeinträchtigung der Verteilobjekte nach vertragsgerechter Zustellung unterliegen ebenfalls nicht unserer Haftung. Yellow mail leistet für eine Auftragsdurchführung mit mindestens 90%iger Zustellquote Gewähr, von Yellow Subunternehmen zugestellte Ware oder erbrachte Leistungen mindestens 85%ige Gewährung. Fehler in der Auftragsdurchführung, die diese Fehlerquote nicht übersteigen, liegen in der Natur der Sache und werden vom Auftraggeber bereits mit Erteilung des Auftrags toleriert. Reklamationen wegen mangelhafter Zustellung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Ende des Ausführungszeitraums bei Yellow eingelangt sind. Die Angaben müssen so konkretisiert sein, dass Yellow die Berechtigung der Reklamation überprüfen kann, und haben zumindest die vollständige Adresse [Name, Straße, Haus-, Türnummer, allenfalls Stiege, Stock] sowie das Datum und die Art des Zustellmangels [keine/verspätete/beschädigte Zustellung, falsche Ablage] zu bezeichnen. Überschreitet die Summe der berechtigten Reklamationen eines Auftrags die vom Auftraggeber tolerierte Fehlerquote, so verbessert Yellow mail entweder den mangelhaft ausgeführten Teil des Auftrags, oder der Auftraggeber erhält Preisminderung in Form einer Gutschrift über den Wert des mangelhaft ausgeführten Auftragsteils. Im Fall einer begründeten Überschreitung des Ausführungszeitraums nach Punkt 4. dieser AGB ist der Auftraggeber gegenüber Yellow nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung berechtigt.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind unverzüglich und ohne jeden Abzug nach Beendigung des Verteilauftrages zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Der Auftraggeber gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für ausstehende Verteilaktionen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche fälligen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort einzufordern. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Tarife
Alle Tarifangaben verstehen sich außerhalb der Europäische Union (EU) die Landeswährung und in der Europäische Union (EU) in EURO, zuzüglich der ARA, Werbeabgaben und Umsatzsteuer sowie allfälliger sonstiger von Yellow mail abzuführender Steuern und/oder Abgaben [insbesondere Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz], und gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag.
Verrechnungen
Die von Yellow mail gelegten Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, unmittelbar nach Rechnungserhalt spesenfrei, bar und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auch dann nur zahlungshalber entgegengenommen. Verrechnet wird die tatsächlich verteilte Anzahl von Drucksachen oder Warenproben, wobei eine Differenz zum Auftrag von +/- 3% unberücksichtigt bleibt. Darauf erstellen wir eine genaue Streuung, ermitteln damit die notwendige Auflage und senden diese Informationen, verbunden mit den jeweils zutreffenden Anlieferungsadressen an Sie retour. Die Rechnungen werden innerhalb von spätestens Sieben [7] Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Skonto bzw. nach Vereinbarung fällig. Die Rechnungen müssen nach schriftlicher Auftragserteilung und vor dem vereinbarten Verteilungsbeginn [Zeitungsbeilagen oder Verteilungen] binnen Sieben Werktagen überwiesen werden, da bei nicht erfolgreiche Zahlungen des Betrages bzw. vereinbarten Betrages wird Ihr Auftrag nicht in Kenntnis genommen und kann nicht bearbeitet werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Stundung des Rechnungsbetrages, aus welchem Grund immer, verrechnen wir Zinsen in der Höhe von 12% p.a.. Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt ein Inkasso vorzunehmen, es sei denn, wir geben Ihnen eine Inkassobevollmächtigung im Einzelfall schriftlich bekannt. Inkassospesen und Betreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers und sind von diesem gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl. Nr. 141/1996, zu vergüten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Yellow berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann Yellow von der weiteren Erbringung der Leistung absehen und schuldbefreiend vom Auftrag zurücktreten. Der damit verbundene Gewinnentgang und allfällige Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zu verweigern oder mit Forderungen gegenüber Yellow mail AGB aufzurechnen.
Rücktritt vom Vertrag
Bei Überschreitung des vereinbarten Ausführungszeitraums aus alleinigem grobem Verschulden von Yellow kann der Auftraggeber mit eingeschriebenem Brief vom Auftrag zurücktreten, wenn Yellow die vereinbarte Leistung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbringt. Ansonsten sind Stornierungen durch den Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch Yellow mail zulässig und berechtigen Yellow, dem Auftraggeber den bisher ausgeführten Auftrag sowie eine angemessene Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Die Stornogebühr orientiert sich an den frustrierten Aufwendungen und entgangenen Geschäftschancen, die Yellow durch die Stornierung des Auftrags erleidet, und beträgt vorbehaltlich des Nachweises höherer Schäden 50% des zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht abgerechneten Auftragswerts. Werden mehrere Zustelldurchgänge in Auftrag gegeben und wird nur einer von ihnen storniert, so ist die Stornogebühr nur dann fällig, wenn die schriftliche Stornierung dieses Zustelldurchgangs nicht spätestens sieben Werktage vor Zustellbeginn erfolgt ist. Ist die Auftragsausführung aufgrund von Fällen höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen oder Ereignissen gänzlich unmöglich oder zu den angebotenen Konditionen untunlich geworden, so ist Yellow mail berechtigt, schuldbefreiend vom Vertrag zurückzutreten.
Abwerbungen
Mit der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die von uns bei der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder Subunternehmer weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben. Das Verbot endet ein Jahr nach Beendigung der Vertrags oder Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Mitarbeiter oder Subunternehmer. Im Falle eines Verstoßes gegen das vorstehende Verbot haben wir Anspruch auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 5.000,00 für jeden abgeworbenen Mitarbeiter oder Subunternehmer. Der Nachweis eines abweichenden Schadens bleiben beiden Parteien unbenommen.
Haftungen
Wir Yellow mail haftet für die von ihr verursachten Schäden im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften über den Schadenersatz, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Beschädigung von Zustellprodukten trägt der Auftraggeber selbst. Ferner trifft Yellow keine Haftung für Schäden am Zustellprodukt durch Elementarereignisse und höhere Gewalt. Bei Nichtauslieferung der Zustellprodukte oder von Teilen davon infolge von Arbeitskonflikten, Beschlagnahme, Transportunfall, Maschinenschaden und in Fällen von höherer Gewalt können Yellow mail gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist generell ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Yellow für Folgeschäden aus der mangelhaften Leistungserbringung, entgangenen Gewinn oder Schäden des Auftraggebers aufgrund von Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Insbesondere entfällt die Haftung von Yellow für: Schäden des Auftraggebers aufgrund von Beschädigung, Verlust oder verspäteter Zustellung von Zustellprodukten, insofern als die Verursachung auf bloß leichter Fahrlässigkeit von Yellow beruht. Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund von oder im Zusammenhang mit den Inhalten [z.B. Texte, Abbildungen] der zugestellten Produkte erwachsen. Betreffend die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung allenfalls abzuführenden Steuern und/oder Abgaben [insbesondere Werbeabgabe] schließt Yellow mail jegliche Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber aus und übernimmt keinerlei diesbezügliche Haftung. Im Falle einer begründeten Überschreitung des Ausführungszeitraums nach Punkt 4. dieser AGB ist der Auftraggeber gegenüber Yellow nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Schadenersatz berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn wir aufgrund von Punkt 11. dieser AGB vom Vertrag zurücktritt. Wird Yellow aufgrund der vereinbarungsgemäßen Ausführung des Auftrags von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Yellow mail Schad- und klaglos zu halten. Im Falle der Haftung von Yellow aus dem Titel des Schadenersatzes ist diese der Höhe nach mit dem Fakturenbetrag begrenzt, der dem zugrunde liegenden Auftragsverhältnis entspricht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Auftrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ist Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Deutschland, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Anzuwendendes Recht innerhalb EU
Das Auftragsverhältnis unterliegt ausschließlich europäische Union Recht, selbst wenn der Auftraggeber Sitz oder Vermögen im Ausland hat oder ein Teil der vertraglichen Leistung im Ausland erbracht wird. Die Geltung von Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen ist genauso ausgeschlossen wie die Geltung des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Handelsgericht
Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Leistungen ist der Sitz von Yellow mail. Für alle Streitigkeiten, die das Auftragsverhältnis betreffen, sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit den von Yellow beauftragten [selbstständig erwerbstätigen] Subunternehmern gilt als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht als vereinbart.